Das ANECO Institut für Arbeitsschutz führt Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 der Biostoffverordnung in Arbeitsbereichen durch, in denen ein Auftreten biologischer Arbeitsstoffe nicht
ausgeschlossen werden kann. Aus den Untersuchungsdaten der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die Tätigkeiten der Mitarbeiter einer Schutzstufe nach BioStoffV zuordnen. Die Festlegung der
Schutzstufe erlaubt es, geeignete Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die Mitarbeiter und die Umwelt umzusetzen.
Zur Beurteilung der Gefährdung ermitteln wir gemäß TRBA 405 die Art (Spezies) sowie die Dauer der Exposition der Mitarbeiter gegenüber biologischen Arbeitsstoffen. Die Probenahmen und
Analysen werden gemäß den anerkannten Verfahren der BGIA-Arbeitsmappe durchgeführt.
Neben der allgemeinen Ermittlung der koloniebildenden Einheiten pro m³ Luft bietet ANECO eine Artdifferenzierung an, um z. B. anhand von Leitkeimen eine Aussage über eine Gefährdung treffen zu
können. Zusätzlich können Abklatschproben durchgeführt werden. Dieses Verfahren ist beispielsweise geeignet, um die Gründlichkeit von Reinigungsdienstleistern zu überprüfen.