Die Sicherheitsingenieure von ANECO
erarbeiten Ihnen vollständige und
aussagekräftige Gefährdungsbeurteilungen.
Die Sicherheitsingenieure von ANECO erarbeiten Ihnen vollständige und aussagekräftige Gefährdungsbeurteilungen.
Die dazu erstellten Dokumentationen zeigen Schwachpunkte hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf, schlagen Maßnahmen vor, die zu einer Verbesserung der Arbeitssituation führen und bieten dem Arbeitgeber Rechtssicherheit.
Seit vielen Jahren wird im Arbeitsschutzgesetz die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gefordert. In der Gestaltung, Untersuchungstiefe und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung blieben die Verantwortlichen zunächst zurückhaltend. So konnte bisweilen der Eindruck entstehen, hier würde mehr einer Pflichtübung nachgegangen als das Ziel verfolgt, tatsächlich verbesserungswürdige Arbeitsabläufe zu entdecken, ungefährlichere Einsatzstoffe zu suchen oder schlicht verbesserte Rahmenbedingungen während der Arbeit herzustellen.
Folgende Gesetze und Verordnungen fordern inzwischen konkret Gefährdungsbeurteilungen:
§ 5 Arbeitsschutzgesetz
§ 7 Gefahrstoffverordnung
§ 5 Biostoffverordnung
§ 3 Betriebssicherheitsverordnung
§ 3 Bildschirmarbeitsverordnung
In den verschiedenen Verordnungen ist konkretisiert worden, welche arbeitsschutzrelevanten Gesichtspunkte einer fachgerechten Betrachtung und Bewertung zu unterziehen sind.
Die Darstellung der Untersuchungen erfolgt in einem zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden und Versicherungen geeignetem Dokument. Es zeigt Maßnahmen und Zuständigkeiten auf und hat Felder für Erledigungsvermerke, so dass es neben der Tauglichkeit als offizielles Dokument den ergänzenden Vorteil einer klassischen Arbeitsgrundlage für den Anwender vor Ort hat.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Muster einer Gefährdungsbeurteilung zu.